Das bringt die Zukunft
Neue Jahrgänge, welche die Voraussetzungen erfüllen, dürfen ab 2021 als Ortsweine, Gebietsweine oder Riedenweine klassifiziert werden. Der Rebsortenvielfalt vom Wagram wird bei den Gebietsweinen Rechnung getragen. Die Gebietsweine umfassen 13 zugelassene Rebsorten (weiß und rot) und können auch als Gemischter Satz oder Cuvée verarbeitet werden. Ortsweine umfassen 7 zugelassene Rebsorten. Bei den Gebietsweinen gibt es zukünftig 27 geschützte Ortsangaben, die reinsortig ausgebaut werden müssen. Die an der Spitze der Pyramide stehenden Riedenweine müssen aus bestimmten Anbaulagen kommen. Sie müssen aus einer der weißen Wagramer Leitsorten bestehen: Grüner Veltliner, Roter Veltliner oder Riesling. Weiters müssen alle Weine trocken ausgebaut sein und die Weißweine dürfen keine dominanten Holznoten aufweisen.
Riedenweine (nur reinsortig): 3 zugelassene Rebsorten
- Roter Veltliner
- Grüner Veltliner
- Riesling
Ortsweine (reinsortig, kein Rosé oder Weißgepresster): 7 zugelassene Rebsorten
- Grüner Veltliner
- Chardonnay
- Roter Veltliner
- Weißburgunder
- Riesling
- Zweigelt
- Blauburgunder
Gebietsweine (reinsortig, als Cuvée oder Gemischter Satz): 13 zugelassene Rebsorten
- Frühroter Veltliner
- Grauer Burgunder
- Chardonnay
- Grüner Veltliner
- Gelber Muskateller
- Roter Veltliner
- Traminer
- Sauvignon Blanc
- Riesling
- Weißburgunder
- St. Laurent
- Blauburgunder
- Zweigelt