Gebietstypisch & brandneu: Wagram DAC

Gebietstypisch & brandneu: Wagram DAC

Das Weinbaugebiet Wagram erhielt seine DAC-Verordnung

Schon länger unterhält man sich in der österreichischen Weinszene über einen zukünftigen Wagram DAC. Die Wagramer Weingüter haben gemeinsam mit Österreich Weinmarketing unermüdlich an der Schaffung eines Klassifizierungssystems gearbeitet. Dieses Projekt liegt ihnen schon seit Langem am Herzen, und wir freuen uns sehr, dass wir ab dem Jahrgang 2021 die geschützte Herkunftsbezeichnung Wagram DAC im Sortiment haben werden! Doch was hat es damit auf sich und was bedeuten diese Regelungen für uns Weinliebhaber? Auf welche Wagram DAC-Weine können wir uns freuen? 

Was ist ein DAC Wein


Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Steht also auf einem Weinetikett der Name eines Weinbaugebiets in Kombination mit DAC, handelt es sich um einen gebietstypischen Qualitätswein, dessen Trauben ausschließlich in diesem Gebiet geerntet wurden. Ein DAC-Wein darf nur aus den für diese DAC-Herkunft festgelegten Rebsorten hergestellt werden und muss alle Spezifikationen der für das jeweilige Gebiet festgelegten Verordnung erfüllen. Derzeit gibt es in Österreich 17 DAC-Weinherkünfte. Weine, die nicht den DAC-Anforderungen entsprechen, haben andere Bezeichnungen auf dem Etikett und sind ein wesentlicher Teil der Weinvielfalt.

Rebsorten Wagram DAC im Überblick

Das bringt die Zukunft

Neue Jahrgänge, welche die Voraussetzungen erfüllen, dürfen ab 2021 als Ortsweine, Gebietsweine oder Riedenweine klassifiziert werden. Der Rebsortenvielfalt vom Wagram wird bei den Gebietsweinen Rechnung getragen. Die Gebietsweine umfassen 13 zugelassene Rebsorten (weiß und rot) und können auch als Gemischter Satz oder Cuvée verarbeitet werden. Ortsweine umfassen 7 zugelassene Rebsorten. Bei den Gebietsweinen gibt es zukünftig 27 geschützte Ortsangaben, die reinsortig ausgebaut werden müssen. Die an der Spitze der Pyramide stehenden Riedenweine müssen aus bestimmten Anbaulagen kommen. Sie müssen aus einer der weißen Wagramer Leitsorten bestehen: Grüner Veltliner, Roter Veltliner oder Riesling. Weiters müssen alle Weine trocken ausgebaut sein und die Weißweine dürfen keine dominanten Holznoten aufweisen.

Riedenweine (nur reinsortig): 3 zugelassene Rebsorten
  • Roter Veltliner
  • Grüner Veltliner
  • Riesling

Ortsweine (reinsortig, kein Rosé oder Weißgepresster): 7 zugelassene Rebsorten

Gebietsweine (reinsortig, als Cuvée oder Gemischter Satz): 13 zugelassene Rebsorten
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